Beratungswege ISK

  • Wenn Gefahr im Verzug ist…
    …wenden Sie sich an die Polizei (Tel. 110).
    Diese muss Hinweisen nachgehen, ist dafür auch handlungsfähig.
    Die Polizei hat außerdem Beauftragte für Kriminalitätsopfer (BPfK).

     

    …oder wenden Sie sich an das für Sie zuständige Jugendamt.
    Die Jugendämter müssen Verdachtsfällen auch nachgehen.

  • Verdacht gegen Haupt-, Neben- oder Ehrenamtliche des Bistums Augsburg:
    Handelt es sich um einen Verdacht (bestätigt oder unbestätigt) gegen Haupt-, Neben- oder Ehrenamtlich Tätige des Bistums, muss dieser an die unabhängigen Ansprechpersonen (die sogenannten „Missbrauchsbeauftragten“) gemeldet werden! Die Übersicht über diese Personen finden Sie unter: www.bistum-augsburg.de/missbrauch